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   OVG Niedersachsen, 22.01.2021 - 13 MN 17/21   

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https://dejure.org/2021,724
OVG Niedersachsen, 22.01.2021 - 13 MN 17/21 (https://dejure.org/2021,724)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.01.2021 - 13 MN 17/21 (https://dejure.org/2021,724)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Januar 2021 - 13 MN 17/21 (https://dejure.org/2021,724)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 75 JustizG ND; § 122 Abs 1 VwGO; § 47 Abs 1 Nr 2 VwGO; § 47 Abs 6 VwGO; § 88 VwGO
    Anwendungsbereich; Ausweitung; Corona-Virus; Fahrprüfung; Fahrunterricht, praktischer; Normenkontrolleilantrag; Normenkontrolleilverfahren; Normergänzung; Präsenzunterricht; Unterricht, aufsuchender; unzulässig; Verbot; verwerfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Praktischer Fahrunterricht während der Corona-Pandemie

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2019 - 13 KN 510/18

    Hausordnung; im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit; Maßregelvollzug; Normenkontrolle;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.2021 - 13 MN 17/21
    Die (8.) Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 30. Oktober 2020, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung und der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung vom 8. Januar 2021 (Nds. GVBl. S. 3), ist eine im Range unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschrift im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO in Verbindung mit § 75 NJG (vgl. zu den insoweit bestehenden Anforderungen: Senatsbeschl. v. 31.1.2019 - 13 KN 510/18 -, NdsRpfl. 2019, 130 f. - juris Rn. 16 ff.).

    Es entspricht der ständigen Praxis des Senats, in Normenkontrollverfahren in der Hauptsache nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO grundsätzlich den doppelten Auffangwert im Sinne des § 52 Abs. 2 GKG, mithin 10.000 EUR, als Streitwert anzusetzen (vgl. Senatsbeschl. v. 31.1.2019 - 13 KN 510/18 -, Nds. Rpfl. 2019, 130 f. - juris Rn. 29).

  • BVerwG, 16.04.2015 - 4 CN 2.14

    Regionalplan; Gemeindeverwaltungsverband; Unterzentrum; Antragsbegehren; Norm;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.2021 - 13 MN 17/21
    Damit verträgt sich ein Ausspruch nicht, der die Ergänzungsbedürftigkeit einer Norm zum Gegenstand hat (vgl. im Einzelnen: BVerwG, Urt. v. 16.4.2015 - BVerwG 4 CN 2.14 -, BVerwGE 152, 55, 56 f. - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.06.2009 - 1 MN 172/08

    Mündliche Verhandlung als Entstehungsvoraussetzung einer Terminsgebühr nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.2021 - 13 MN 17/21
    Diese Entscheidung, die nicht den prozessrechtlichen Vorgaben des § 47 Abs. 5 VwGO unterliegt (vgl. Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 607; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 47 Rn. 110 ff.), trifft der Senat ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 12.6.2009 - 1 MN 172/08 -, juris Rn. 4 m.w.N.) und gemäß § 76 Abs. 2 Satz 1 NJG ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.
  • OVG Niedersachsen, 14.05.2020 - 13 MN 156/20

    Allgemeiner Gleichheitssatz; Ansteckungsgefahr; Corona-Virus; einstweilige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.2021 - 13 MN 17/21
    b) Das so verstandene Begehren der Antragstellerin ist nicht auf vorläufige Außervollzugsetzung, sondern auf (vorläufige) Normergänzung gerichtet, die im Normenkontrolleilverfahren nicht zulässigerweise in Betracht kommt (vgl. Senatsbeschl. v. 18.1.2020, a.a.O., Rn. 56; v. 14.5.2020 - 13 MN 156/20 -, juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2021 - 13 MN 11/21

    Corona; Folgenabwägung; Kontaktbeschränkung; Normenkontrolleilantrag; Schutz der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.2021 - 13 MN 17/21
    a) Die nach §§ 122 Abs. 1, 88 VwGO gebotene Auslegung des gestellten Normenkontrolleilantrags anhand der Antragsbegründung vom 15. Januar 2021 (Bl. 2 ff. der GA) ergibt, dass die Antragstellerin sich weder gegen die Kontaktbeschränkung in § 2 Abs. 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung (vgl. dazu zuletzt Senatsbeschl. v. 18.1.2021 - 13 MN 11/21 -, juris) noch gegen das Abstandsgebot aus § 2 Abs. 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung oder gegen das in § 14a Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung angeordnete Verbot des Präsenzunterrichts im Bereich der außerschulischen Bildung wendet.
  • OVG Niedersachsen, 03.02.2021 - 13 MN 37/21

    Änderungsbefehl; Änderungsverordnung; Änderungswille; Antragsbefugnis;

    In der Begründung wurde beispielhaft lediglich der Einzelmusikunterricht im Hause einer Schülerin oder eines Schülers genannt; es war aber offensichtlich, dass der Verordnungsgeber hierunter auch aufsuchende - im Haushalt des Schülers/der Schülerin durchgeführte - Nachhilfeangebote sowie den praktischen Fahrunterricht verstand, vgl. Senatsbeschl. v. 22.1.2021 - 13 MN 17/21 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
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